Förderprogramme im Überblick

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg (LaFT BW) e.V. ist die öffentlich anerkannte Interessenvertretung der freien darstellenden Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Der LaFT BW fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.

Grundsätzlich können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelpersonen, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens 2 Jahren freischaffend professionell tätig sind und ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten. Professionell bedeutet hauptberuflich freischaffend in der Darstellenden Kunst tätig sind und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich damit bestreiten.

Die Förderschwerpunkte dienen der Orientierung der Antragsteller. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik verdeutlichen sie vorrangige Ziele für die Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg.

  • Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die kulturelle Entwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg stärken.
  • Projekte, die dem künstlerischen Austausch auf Bundesebene dienen, insbesondere Projekte, die künstlerische Ausstrahlung über das Land Baden-Württemberg hinaus haben.
  • Projekte im Rahmen der Kooperation bestehender Theater, Initiativen und Institutionen mit dem Ziel der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.

Alle nötigen Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie nachfolgend.

 

Digitale Antragstellung: Gastspiel-, Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung ausgeschöpft!

Die digitale Antragsstellung für die Programme Gastspiel-, Aufführungs- Wiederaufnahmeförderung ist geschlossen. Die Mittel für die Programme sind ausgeschöpft. Alle Antragsteller werden darüber benachrichtigt, ob ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Das Vergabeverfahren erfolgte nach Antragseingang.

Eine eventuelle Restmittelvergabe für die Gastspielförderung sowie die Aufführungsförderung ist zum 01. Juni 2024 möglich.

Die nächste Ausschreibungsfrist für die Wiederaufnahmeförderung ist ebenfalls der 01. Juni 2024.

Beratung

Wenn Sie Fragen zu den vorhergehend aufgeführten Grundsätzen und Richtlinien oder zur Antragstellung haben, informieren Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg, um zu verhindern, dass Ihr Antrag aus formalen Gründen eventuell abgelehnt werden muss.

Die Antragstellung und -beratung sowie die Fördermittelvergabe ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg.

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 - 14.00 Uhr telefonisch unter 07221-922 97 -00. Bei Nichterreichbarkeit oder außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie Ihre Anfrage oder Rückrufwunsch mit Angabe Ihres Namens und einer Telefonnummer gerne an info@laftbw.de richten. 

 

Projektförderung

Antragsfristen
◦ 15. November, 23.59 Uhr
◦ 15. Mai, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Projekte mit künstlerischer Qualität, Originalität und Modellcharakter, die Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in BW geben. Förderung ausschließlich für die Zeit ab Produktionsbeginn bis Generalprobe. Kein festgelegter maximaler Förderbetrag.

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Konzeptionsförderung

Antragsfristen
◦ 15. November, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Dreijahres-Konzeption mit mindestens 3 Projekten, von denen mindestens eines pro Kalenderjahr zur Aufführung kommen muss. Die Projekte sollen sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung und besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Zeitgenössischen Tanz sein.

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Regionale Festivals

Antragsfristen
◦ 15. November, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Ambitionierte regionale Festivals der Freien professionellen Tanz- und Theaterszene mit fester regionaler Verankerung und qualitativ hochwertigen Produktionen von freier Tanz- und Theaterschaffender aus BW, die auch ein Publikum außerhalb von Ballungsgebieten erreichen oder das Freie Theater in der jeweiligen Kommune eines Ballungsgebietes einer größeren Anzahl von Zuschauern näherbringen. Kein festgelegter maximaler Förderbetrag.

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Gastspielförderung

Antragstellung
ab 15. Januar möglich. 

Was wird gefördert?
Anteilig Honorare für Gastspielauftritte, bevorzugt außerhalb der Ballungsgebiete (empfohlene Entfernung Veranstaltungsort zum Sitz des gastierenden Theaters über 10 Kilometer zurückgelegte Strecke, einfache Fahrt mit dem PKW). Projekte mit einem Augenmerk auf die künstlerische Qualität und Leistung, die Strukturförderung und Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum, die Erschließung neuer Publikumsgruppen sowie die faire Bezahlung/Anpassung an Mindestgage.

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Aufführungsförderung

Antragstellung
ab 15. Januar möglich.

Was wird gefördert?
Es können ausschließlich die 5. bis 9. Aufführung in Baden-Württemberg bis höchstens 6 Monate nach der offiziellen Premiere gefördert werden. Projekte mit einem Augenmerk auf die künstlerische Qualität und Leistung, die Strukturförderung und Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum und kooperative künstlerische Elemente wie spartenübergreifende Zusammenarbeit und die Kooperation mit Kultureinrichtungen.

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Wiederaufnahmeförderung

Antragstellung
ab 1. Juni möglich.

Was wird gefördert?
Die Wiederaufnahme von Produktionen über den ersten Produktionszeitraum hinweg. Die Wiederaufnahme einer Produktion ist gegeben, wenn zwischen der letzten Aufführung und dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme 4 Monate verstrichen sind und die offizielle Premiere vor mindestens 6 (höchstens 18) Monaten stattgefunden hat. Projekte mit einem Augenmerk auf die künstlerische Qualität und Leistung, kooperative künstlerische Elemente, die Strukturförderung und Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum, die Erschließung neuer Publikumsgruppen sowie die faire Bezahlung/Anpassung an Mindestgage.

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