Aufführungsförderung

Die Fördermittel für dieses Förderprogramm sind in diesem Jahr bereits ausgeschöpft. Derzeit können keine neuen Anträge bewilligt werden.

Als Ergänzung der 1993 in Baden-Württemberg eingeführten Gastspielförderung ist die Aufführungsförderung ein zweites, wichtiges Förderinstrumentarium, um zum Einen die Anzahl der Vorstellungen einer Produktion in der Heimatkommune zu steigern und zum Anderen die Möglichkeit für Gastspiele zu verbessern. Die Aufführungsförderung ist in seiner Form in Deutschland bisher einmalig.

Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, solange finanzielle Mittel hierfür vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor dem Aufführungstermin in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. eingegangen sein. Die maximal Förderung für Modell 1 und 2 pro Einzelkünstler/Gruppe beträgt jährlich 5.000,00 €.

Die Aufführungsförderung wird in zwei Modelle unterteilt. 

  • Modell 1: Förderung von Aufführungen in der Heimatkommune
  • Modell 2: Förderung von Gastspielen ohne Festhonorarvereinbarung.

In den Richtlinien finden Sie weitere Informationen zu den Fördermodellen.

Bei Fragen zur Antragsstellung, können Sie sich in der Geschäftsstelle melden.

Anträge für das Folgejahr können erst am November gestellt werden.

 

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