Förderung Fortbildung / Seminare

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, Maßnahmen für Fortbildungen und Seminare zur künstlerischen Weiterbildung von professionellen Freien Tanz- und Theaterschaffenden.

Antragstellung möglich.




Ziel der Maßnahmenförderung für Fortbildungen, Seminare und Weiterbildungen ist es, die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten zu ermöglichen, die die professionelle künstlerische Weiterentwicklung Freier Tanz- und Theaterschaffender in Baden-Württemberg unterstützt und nachhaltig fördert.

Das Wichtigste in Kürze

  • mindestens sechs Wochen vor der entsprechenden Maßnahme einzureichen
  • antragsberechtigt sind professionelle freie Tanz- und Theaterschaffende mit Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg
  • die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsverwaltung

Richtlinien zur Antragstellung

Was wird gefördert?

Durch das Förderprogramm soll die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten, die die professionelle künstlerische Entwicklung gezielt fördern, unterstützt werden. 

Zur Förderung müssen folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Fachliche Relevanz: Die Maßnahme muss einen direkten Bezug zur künstlerischen Tätigkeit (z. B. Tanz, Theater, Regie, Dramaturgie, Bühnenbild) haben.
  • Innovationspotenzial: Vermittlung / Vertiefung neuer künstlerischer, technischer oder methodischer Ansätze.
  • Berufliche Weiterentwicklung: Die Maßnahme trägt nachweislich zur Professionalisierung und Karriereförderung bei.

Die geförderten Maßnahmen sollten vorzugsweise in Deutschland stattfinden. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch auch eine Förderung für Weiterbildungen im Ausland erfolgen, sofern ein vergleichbares Angebot in Deutschland nicht verfügbar ist oder die Maßnahme einen besonderen Mehrwert für die künstlerische und berufliche Entwicklung bietet.

Nicht gefördert werden können therapeutische oder pädagogische Fortbildungen / Seminare.

Wer kann beantragen?

Es können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelpersonen, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens zwei Jahren freischaffend tätig sind, ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Fördersumme für die Maßnahme ist auf 850,00 Euro pro Theater und Antragsrunde begrenzt. Die Mindestförderung liegt bei 200,00 Euro. Die beantragte Fördersumme ist dabei auf volle Hunderterbeträge zu runden.

Gefördert werden können:

  • Anteilige Förderung der Seminargebühren max. 50% der Gesamtsumme, höchstens 500,00 Euro
  • Reisekosten ÖPNV lt. Beleg und mit eigenem PKW höchstens 200,00 Euro unter Beachtung des Landesreisekostengesetz
  • Übernachtungskosten lt. Beleg, höchstens 3 Übernachtungen á 50,00 Euro unter Beachtung des Landesreisekostengesetz

Eine Kofinanzierung aus weiteren Haushaltsmitteln des Landes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen für den Fördermittelerhalt müssen eingehalten werden?

  • Die geplante Maßnahme muss der künstlerischen oder fachlichen Weiterentwicklung der antragstellenden Person dienen. Der Zusammenhang zur bisherigen oder geplanten beruflichen Tätigkeit ist im Antrag nachvollziehbar darzulegen.
  • Die Notwendigkeit der Maßnahme ist nachvollziehbar zu begründen. Dabei soll deutlich werden, inwiefern die Maßnahme neue Impulse vermittelt, vorhandene Kenntnisse vertieft oder auf neue Tätigkeitsfelder vorbereitet.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann eine Förderung für Maßnahmen im Ausland erfolgen, sofern ein inhaltlich vergleichbares Angebot im Inland nicht verfügbar ist oder die Maßnahme nachweislich einen besonderen Mehrwert für die künstlerische und berufliche Weiterentwicklung bietet. Der Nachweis ist im Antrag nachvollziehbar zu erbringen.
  • Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, d.h. es dürfen noch keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen eingegangen worden sein (z. B. durch Buchung, Vertragsunterzeichnung oder Zahlungen). Maßnahmen können nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die erst nach der Bekanntgabe der Bewilligung (Fördermittelzusage) stattfinden.
  • Die bewilligten Mittel müssen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) verwendet werden. Dies bedeutet, dass der Zuwendungsempfangende zumutbare Reduzierungen von Ausgaben und Kosten (z. B. Stornierungen) im Wege der allgemeinen Schadensminderungspflicht zu prüfen und soweit möglich umzusetzen hat.

Welche Fristen bestehen?

Anträge für die Maßnahme können über die digitale Antragsverwaltung eingereicht werden.

Die Fördermittel werden nach Antragseingang vergeben, unter Einhaltung der in den Richtlinien genannten formalen Kriterien.

Der Antragseingang wird nach dem im System automatisch erfassten Übermittlungszeitpunkt gespeichert und festgelegt. Eine Einflussnahme auf die Reihenfolge besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel. Eine Ablehnung kann auch bei vollständiger Antragstellung erfolgen. Eine Warteliste wird nicht geführt.

Der Antrag auf Maßnahme muss mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Maßnahmen können nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die erst nach der Bekanntgabe der Bewilligung (Fördermittelzusage) stattfinden.

Der Bewilligungszeitraum ist vom Datum der Antragstellung bis zum 31.01.2026.

Eine Bestätigung über die Antragstellung erhalten Sie direkt nach dem Antragseingang an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse. Haben Sie keine E-Mail erhalten? Dann prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner.

Bitte beachten Sie: Eine Bestätigung der Antragstellung stellt keine Bewilligung Ihres Antrags dar!

Antragstellung – So funktioniert´s

1. Registrierung für die digitale Antragsverwaltung

Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsverfahren in der digitalen Antragsverwaltung. Eine Registrierung für ein Nutzerkonto ist notwendig. Die in der Registrierung angegeben Daten werden automatisch in jedes Antragsformular übernommen.

Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.

2. Zuschuss beantragen

Antragstellung

Eine Anleitung zur Antragstellung sowie eine Vorlage für das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.             

Direkt zur digitalen Antragsverwaltung 

Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Erhalt eines Bewilligungsbescheides nicht mit dem Vorhaben beginnen sollten. Anträge können nur gestellt werden, solange finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bestandteile der Bewerbung

  • online abgesendeter Antrag über die digitale Antragsverwaltung

3. Fördermittelvergabe

Die Anträge werden in der Reihenfolge, wie sie eingegangen sind, bearbeitet und die Förderung somit nach der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel.

Mit einer Fördermittelentscheidung kann üblicherweise innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung gerechnet werden. Es kann in Einzelfällen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Den Status Ihres Antrags können Sie in der digitalen Antragsverwaltung einsehen.

4. Zuschuss erhalten

Mittelabruf

Der Zuschuss kann nach Einreichung des Verwendungsnachweises – in maximal einem Teilbetrag – ausbezahlt werden. 

Der Mittelabruf ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.

WICHTIG: Der Mittelabruf muss vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Auszahlungstermin gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist spätestens drei Monate nach Beendigung der Maßnahme nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus den Originalbelegen der im Antrag aufgeführten Positionen im Rahmen der Maßnahme.

Die Belege müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Der LaFT BW e.V. kann ohne Angabe von Gründen zur Prüfung des Verwendungsnachweises die Kopien aller Belege inkl. der entsprechenden Verträge anfordern.

Der Verwendungsnachweis ist über das digitale Antragsverwaltung einzureichen.

Datenschutzhinweis

Mit dem Einreichen eines Antrags wird dem LaFT BW e.V. die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die zur Abwicklung des Antragsverfahrens sowie einer eventuellen Förderung erforderlich sind, erteilt. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Download Dokumente