Fortbildung/Seminare

Teilnahmegebühren für künstlerische Fortbildungen oder Seminare können bis zu 50% (höchstens 500,00 Euro) bezuschusst werden. Ausdrücklich davon ausgeschlossen sind therapeutische oder pädagogische Fortbildungen/Seminare. Zusätzlich können Reisekosten sowie Übernachtungskosten gefördert werden. Bitte beachten Sie hier die Angaben im Antrag auf Maßnahmenförderung. Die Abrechnung erfolgt nach den eingereichten Originalbelegen.

Der Antrag kann nur von professionellen Freien Tanz- und Theaterschaffenden oder Einzelkünstlern, die eine mindestens zweijährige künstlerische Tätigkeit im Tanz- oder Theaterbereich nachweisen können, ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten, gestellt werden. Professionell bedeutet, dass Künstlerinnen und Künstler hauptberuflich freischaffend in den Darstellenden Künsten tätig sind und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich (mehr als 50%) damit bestreiten.

Der Zuschussantrag muss mindesten 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn ausgefüllt und unterschrieben, mit zusätzlichen Informationen zur Fortbildung bei antrag@laftbw.de eingegangen sein.  Zum Antrag ist eine Beschreibung des Workshops beizufügen, mit einer Begründung weswegen diese Weiterbildung notwendig ist.

Bei Fragen zur Antragsstellung, können Sie sich in der Geschäftsstelle melden.