Gastspielförderung

Die Fördermittel für dieses Förderprogramm sind in diesem Jahr bereits ausgeschöpft. Derzeit können keine neuen Anträge bewilligt werden.

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert seit 1993 im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, Gastspiele der Freien Tanz- und Theaterszene.

Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor dem Aufführungstermin gemeinsam mit dem Gastspielvertrag in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. eingegangen sein.

Die Förderung von Gastspielen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Aufführungsort mindestens 10 km Luftlinie vom Sitz des gastierenden Theaters entfernt liegt (zu überprüfen auf www.luftlinie.org, unter Angabe von PLZ + Ort, ohne zusätzliche Straßennamenangaben von Theatersitz oder Veranstaltungsort) und solange finanzielle Mittel hierfür vorhanden sind. Der Aufführungsort muss in Baden-Württemberg sein. Gefördert werden nur Gastspiele mit vertraglich fixiertem Festhonorar.

Die Deckelung pro Gruppe liegt im Jahr 2023 bei 3.000 Euro. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei der Deckelung lediglich um einen Maximalbetrag handelt, der beantragt werden kann. Es handelt sich dabei nicht um einen festen Betrag, der für jede Gruppe bis Ende des Jahres reserviert werden kann. 

Wir bitten Sie die Richtlinien zur Gastspielförderung aufmerksam durchzulesen und diese zwingend einzuhalten!

Die Formulare sind am PC und nicht handschriftlich auszufüllen!
Die Anträge sind nur digital einzureichen.

Es können nur vollständig eingereichte Anträge (Antrag + Vertrag bzw. Vertragsentwurf) bearbeitet werden.

Bitte nutzen Sie für die Zusendung der Unterlagen oder sonstige Fragen zum Förderprogramm ausschließlich die E-Mailadresse: antrag@laftbw.de!

Bei Fragen zur Antragsstellung, können Sie sich in der Geschäftsstelle melden.

Anträge für das Folgejahr können erst am November gestellt werden.

 

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