Konzeptionsförderung

Die im Jahr 2009 eingeführte Konzeptionsförderung ist neben der seit 1997 bestehenden Projektförderung ein weiteres, wichtiges Förderinstrumentarium für professionelle Freie Theater in Baden-Württemberg, die den Tanz- und Theaterschaffenden Planungssicherheit für die Weiterentwicklung ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit ermöglichen soll. Ziel der Konzeptionsförderung ist die nachhaltige Stärkung qualitativ herausragender freier Gruppen (Einzelkünstler, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) aller Genres der Darstellenden Künste.

Die Konzeptionsförderung ist eine Spitzenförderung und stellt ein besonderes Gütesiegel des Landes Baden-Württemberg dar.

Die Dreijahres-Konzeption muss mindestens 3 Projekte beinhalten, von denen mindestens eines pro Kalenderjahr zur Aufführung kommen muss. Die einzelnen Projekte sollen sich, entsprechend den Kriterien der Einzelprojektförderung, vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung und besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Zeitgenössischen Tanz sein.

!Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die neue Honoraruntergrenzen-Empfehlung des Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK)!
https://darstellende-kuenste.de/aktuelles/neue-honoraruntergrenze-fuer-freischaffende-akteurinnen-den-darstellenden

Anträge auf Konzeptionsförderung können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. November, 24.00 Uhr online eingereicht werden. Eine Anleitung zur Online-Antragsstellung mit einer Zusammenfassung der häufigsten Fragen finden sie hier.

Nachträglich eingereichte Dokumente können wir aus technischen Gründen nicht den Anträgen beifügen. Die Anträge werden der Projektjury so zur Verfügung gestellt, wie sie eingereicht worden sind. Bei doppelt eingereichten Anträgen gilt der zuletzt eingereichte Antrag.

Gegen Ende der Ausschreibungsfrist kann es zu kurzzeitigen Überlastungen des Systems führen. Zu spät eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Online-Antragstellung Konzeptionsförderung

Die vom Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. bewilligten Mittel, unterliegen den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Landes.

Bei Fragen zur Antragsstellung, können Sie sich frühzeitig (mindestens 2 Wochen vor Antragsfrist) in der Geschäftsstelle melden. Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten.

 

 

Alle Unterlagen, bis auf den Verwendungsnachweis, sind per Mail einzureichen.

*Damit Sie beschreibbare PDF-Formulare (Mittelabruf und Verwendungsnachweis) problemlos ausfüllen, bearbeiten und speichern können, sollte es auf dem Computer heruntergeladen und gespeichert werden. Verwenden Sie grundsätzlich zum Ausfüllen immer den kostenlos zur Verfügung gestellten Adobe Acrobat Reader.