Konzeptionsförderung
Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg (LaFT BW) e.V. ist die öffentlich anerkannte Interessenvertretung der freien darstellenden Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Der LaFT BW fördert seit 2009 im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projektekonzeptionen der Freien Tanz- und Theaterszene. Die Konzeptionsförderung ist ein weiteres, wichtiges Förderinstrumentarium für professionelle Freie Theater in Baden-Württemberg, die den Tanz- und Theaterschaffenden Planungssicherheit für die Weiterentwicklung ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit ermöglichen soll.
Antragstellung möglich. Nächste Antragsfrist: 17. November 2025, 23.59 Uhr
Die Konzeptionsförderung ist auf drei Jahre angelegt. Sie soll die Förderung von herausragenden Gruppen ermöglichen, die durch mehrjährige erstklassige Arbeit ihre Qualität bereits unter Beweis gestellt haben.
Über die Förderung entscheidet aufgrund künstlerischer Aspekte eine unabhängige Jury nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit.
Weitere Informationen zur Jury finden Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeweils 30.000 € werden jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren (insgesamt 90.000 €) vergeben
- antragsberechtigt sind professionelle freischaffende Künstler*innen mit Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg
- mindestens eine Aufführung pro Kalenderjahr
- die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsverwaltung
Richtlinien zur Antragstellung
Was wird gefördert?
Die Dreijahres-Konzeption muss mindestens 3 Projekte beinhalten. Voraussetzung ist hierbei, dass jährlich mindestens eine Produktion realisiert werden muss. Im Ausnahmefall können jedoch auch Anträge gefördert werden, deren Realisierung mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Eine Projektförderung ist im Zeitraum der Konzeptionsförderung nicht möglich.
Die einzelnen Projekte sollen sich, entsprechend den Kriterien der Einzelprojektförderung, vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung und besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Zeitgenössischen Tanz sein.
Wer kann beantragen?
Es können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelkünstler, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens zwei Jahren freischaffend professionell tätig sind und ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten. Künstler*innen müssen hauptberuflich freischaffend in der Darstellenden Kunst tätig sein und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich damit bestreiten.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Höhe des maximal beantragbaren Jahreszuschusses beläuft sich auf 30.000 € pro Kalenderjahr. Insgesamt werden über 3 Jahre, 90.000 € bewilligt. Zur Orientierung können für die Höhe der beantragten Landesförderung circa 50% der Gesamtprojektkosten angesetzt werden.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Es wird vorausgesetzt, dass Drittmittelgeber (Stiftungen, Sponsoren, Öffentliche Mittel) Bestandteil der Antragsstellung sind. Eine Kofinanzierung aus weiteren Haushaltsmitteln des Landes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen für den Fördermittelerhalt müssen eingehalten werden?
- Die Prüfung der Anträge erfolgt gemäß den folgenden formalen Kriterien:
- Antragsberechtigung
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinien
- Verwendung der vorgegebenen Antragsvorlagen
- Bei der Kostenkalkulation für Proben- und Aufführungshonorare muss die Honorarempfehlungen der Bundesverbände und -initiativen berücksichtigt werden.
- Der Antragstellende sowie Kooperationspartner im Rahmen des beantragten Projektes verpflichtet sich, einen respektvollen, diskriminierungsfreien und sensiblen Umgang mit allen Beteiligten zu pflegen und eine klare kinder- und jugendschutzorientierte Haltung einzunehmen.
- Die bewilligten Mittel müssen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) verwendet werden.
- Dies bedeutet, dass der Zuwendungsempfangende zumutbare Reduzierungen von Ausgaben und Kosten (z. B. Stornierungen) im Wege der allgemeinen Schadensminderungspflicht zu prüfen und soweit möglich umzusetzen hat.
- Honorare für Selbstständige sind bei der Künstlersozialkasse Verwerter abgabepflichtig, sofern die jeweiligen Beteiligten, bedingt durch die zu Grunde liegende Rechtsform, auch gleichberechtigte Gesellschafter*innen des produzierenden Unternehmens sind. Die Feststellung der Verwerter Abgabepflicht kann mit der Abgabe des Antrags nicht vom LaFT BW e.V. überprüft werden, sondern obliegt der Verantwortung des Antragsstellenden. Die KSK-Abgabe kann bei der Antragsstellung im Kosten- und Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
Welche Fristen bestehen?
Die Antragsfristen werden vom LaFT BW e.V. in Absprache mit dem MWK festgelegt und sind verbindlich. Die Administration der Förderprogramme liegt beim LAFT BW e.V.
Die Vergabe der Konzeptionsförderung erfolgt jährlich in einer Vergaberunde.
Vergaberunde Antragsfrist zum 15. November des laufenden Geschäftsjahres:
- Der Bewilligungszeitraum ist
vom 15.01. bis zum 31.12. des folgenden Antragsjahrs.
Fällt die Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Antragsfrist.
Das Antragsportal ist in der Regel einen Monat vor Antragsfrist bis zum Tag der Frist um 23:59 Uhr (MEZ) geöffnet. Der technische Support ist während der Sprech- und regulären Bürozeiten der Geschäftsstelle (i. d. R. Montag bis Freitag, 10:00–16:00 Uhr) erreichbar.
Eine Bestätigung über die Antragstellung erhalten Sie direkt nach dem Antragseingang an die im Nutzerkonto hinterlege E-Mailadresse. Haben Sie keine E-Mail erhalten? Dann prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner.
Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.
Antragstellung – So funktioniert´s
1. Registrierung für die digitale Antragsverwaltung
Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsverfahren in der digitalen Antragsverwaltung. Eine Registrierung für eine Nutzerkonto ist notwendig. Die in der Registrierung angegeben Daten werden automatisch in jedes Antragsformular übernommen.
Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.
2. Zuschuss beantragen
Antragsstellung
Eine Anleitung zur Antragstellung sowie eine Vorlage für das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.
Direkt zur digitalen Antragsverwaltung
Anträge, die bei einer vorhergehenden Antragsrunde schon einmal eingereicht wurden, dürfen nicht ein weiteres Mal in gleicher Form eingereicht werden. Eine erneute Einreichung ist in diesem Fall nur nach einer Überarbeitung möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Erhalt eines Bewilligungsbescheides nicht mit dem Vorhaben beginnen sollten.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bestandteile der Bewerbung
- online abgesendeter Antrag über die digitale Antragsverwaltung
- Kostenfinanzierungplan (Vorlage LaFT BW ist zu verwenden)
3. Fördermittelvergabe
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel.
Die Jurysitzung für das Vergabeverfahren findet in der Regel vier bis sechs Wochen nach dem festgelegten Stichtag statt. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt die Beurteilung der eingereichten Anträge durch eine Fachjury, die die Anträge nach künstlerischen Aspekten bewertet. Die Entscheidung zur Förderung der Anträge wird dabei auf Grundlage einer einfachen Mehrheit der Projektjury getroffen. Mit der Fördermittelentscheidung können Sie zeitnah (in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen) im Anschluss an die Jurysitzung rechnen. Bitte sehen Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Erhalt eines Bewilligungsbescheides nicht mit dem Vorhaben beginnen sollten. Andernfalls kann der Zuwendungsbescheid nach Nr. 10.1 der ANBest-P ganz oder teilweise widerrufen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Zuschuss erhalten
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis unter Download Dokumente.
Mittelabruf
Der bewilligte Jahreszuschuss kann – in maximal zwei Teilbeträgen – ausbezahlt werden. Für die Auszahlung ist eine Mittelabrufformular auszufüllen und zu unterschreiben und zusammen mit einem aktuellen Kostenfinanzierungsplan vorzulegen. Der im Mittelabruf angeforderte Auszahlungsbetrag muss innerhalb von drei Monaten für die zuwendungsfähigen Ausgaben verwendet werden. Der gesamt bewilligte Zuschuss kann drei Monate vor dem Premierentermin vollständig ausgezahlt werden.
Der Mittelabruf ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.
WICHTIG: Der Mittelabruf muss mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Auszahlungstermin gestellt werden.
Verwendungsnachweis
Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist gegenüber dem LaFT BW e.V. in der in Nr. 6 ANBest-P festgelegten Form spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts (Premiere) nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der verwendeten Mittel.
Das Führen einer Belegliste wird empfohlen. In der Vorlage des Kostenfinanzierungsplan steht eine Belegliste zur Verfügung.
Dem zahlenmäßigen Nachweis müssen alle finanziellen Zuwendungen, Einnahmen und Ausgaben entsprechend dem zugrunde gelegten Kosten- und Finanzierungsplan erfolgen und Abweichungen begründet werden.
Alle das Projekt betreffenden Belege sind über den Zeitraum von zehn Jahren sorgfältig aufzubewahren und bei einer Nachprüfung geordnet vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.
Datenschutzhinweis
Mit dem Einreichen eines Antrags wird dem LaFT BW e.V. die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die zur Abwicklung des Antragsverfahrens sowie einer eventuellen Förderung erforderlich sind, erteilt. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.
Download Dokumente
Hilfestellungen:
- Hinweise für Registrierung zur digitalen Antragsverwaltung
- Hinweise zur Antragstellung in der digitalen Antragsverwaltung
- Hinweise zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Zur Antragsstellung:
- Muster Antragsformular zum Ausfüllen
- Vorlage Kostenfinanzierungsplan mit Hilfestellung zum Ausfüllen
Weiteres:
Beratung
Bei Fragen zu den genannten Grundsätzen, Richtlinien oder zur Antragstellung schauen Sie sich bitte unsere Anleitungen und Vorlagen an. Wir bieten dazu auch digitale Beratungsangebote an – die Termine finden Sie hier. Bitte melden Sie sich vorab an, die Plätze sind begrenzt.
Sollten Sie in unseren Anleitungen keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie uns. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag nicht aus formalen Gründen abgelehnt wird.
Die Antragstellung und -beratung sowie die Fördermittelvergabe ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg.
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Kontakt
Telefon: 07221 / 922 97 - 00
Mail: info@laftbw.de
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 - 14.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten kontaktieren Sie uns gerne per Mail.
Erfahrungsgemäß ist die Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle aufgrund eines hohen Telefonaufkommens zwei Wochen vor der Antragsfrist sehr eingeschränkt und es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte informieren Sie sich aus diesem Grund frühzeitig.