Projektförderung "Kulturelle Bildung"

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert seit 2009 im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene auf dem Gebiet der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren aus Baden-Württemberg. Die Mindestförderung beträgt 2.000,00 Euro.

Wie bei der herkömmlichen Projektförderung auch sollen sich die Projekte durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg auf dem Gebiet der kulturellen Bildung geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen KünstlerInnen und Kulturschaffenden mit ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und LehrerInnen sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs- und Kinder- und Jugendeinrichtungen in Baden-Württemberg basieren.

!Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die neue Honoraruntergrenzen-Empfehlung des Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK)!
https://darstellende-kuenste.de/aktuelles/neue-honoraruntergrenze-fuer-freischaffende-akteurinnen-den-darstellenden

Die Antragsfrist ist verbindlich. Anträge für Projektförderungen „Kulturelle Bildung“ können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. Mai, 24.00 Uhr online eingereicht werden. Eine Anleitung zur Online-Antragsstellung mit einer Zusammenfassung der häufigsten Fragen finden sie hier.

Nachträglich eingereichte Dokumente können wir aus technischen Gründen nicht den Anträgen beifügen. Die Anträge werden der Projektjury so zur Verfügung gestellt, wie sie eingereicht worden sind. Bei doppelt eingereichten Anträgen gilt der zuletzt eingereichte Antrag.

Gegen Ende der Ausschreibungsfrist kann es zu kurzzeitigen Überlastungen des Systems führen. Zu spät eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Online-Antragstellung Projektförderung „Kulturelle Bildung“

Die vom Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. bewilligten Mittel, unterliegen den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Landes.

Bei Fragen zur Antragsstellung, können Sie sich frühzeitig (mindestens 2 Wochen vor Antragsfrist) in der Geschäftsstelle melden. Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten.

Alle Unterlagen, bis auf den Verwendungsnachweis, sind per Mail einzureichen.

*Damit Sie beschreibbare PDF-Formulare (Mittelabruf und Verwendungsnachweis) problemlos ausfüllen, bearbeiten und speichern können, sollte es auf dem Computer heruntergeladen und gespeichert werden. Verwenden Sie grundsätzlich zum Ausfüllen immer den kostenlos zur Verfügung gestellten Adobe Acrobat Reader.