Wiederaufnahmeförderung
Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert seit 2012 im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, die Wiederaufnahme von Produktionen der Freien Tanz- und Theaterszene.
Ziel der Wiederaufnahmeförderung ist es, die Anzahl von Aufführungen einer Produktion in Baden-Württemberg zu steigern und damit das Theaterangebot von Freien Theatern über den ersten Produktionszeitraum hinweg zu stärken. Viele Produktionen Freier Theater können dadurch meist nur direkt nach dem ersten Produktionszeitraum drei bis vier Mal aufgeführt werden. Ist nach der letzten Aufführung einer Neuproduktion einige Zeit vergangen, können diese Produktionen Freier Theater aufgrund der unsicheren finanziellen Situation meist nicht wiederaufgenommen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe des Zuschusses ab 2.000 Euro bis 6.000 Euro
- antragsberechtigt sind professionelle freie Tanz- und Theaterschaffende mit Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg
- gefördert werden Wiederaufnahmen von Produktionen
- die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsverwaltung
Richtlinien zur Antragstellung
Was wird gefördert?
Durch das Förderprogramm soll die Anzahl von Aufführungen in Baden-Württemberg im Rahmen einer Wiederaufnahme von Produktionen gesteigert werden.
Die Wiederaufnahme einer Produktion ist gegeben, wenn zwischen der letzten Aufführung und dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme 4 Monate verstrichen sind und die offizielle Premiere vor mindestens 6, höchstens 18 Monaten stattgefunden hat. Maßgaben für die genannten Zeiträume ist der Monat der letzten Aufführung/Premiere.
Zur Förderung müssen mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Künstlerische Qualität und Leistung
- kooperative künstlerische Elemente wie z. B. spartenübergreifende Zusammenarbeit, Kooperation mit Kultureinrichtungen
- Strukturförderung und Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum
- Zielgruppenorientierung, Erschließung neuer Publikumsgruppen
Nicht gefördert werden können Walking Acts, Spielaktionen, Klinikclowns sowie Varieté – oder Dinnershows, sprich Aneinanderreihungen von Spielszenen, die keinem Handlungsstrang von Anfang bis Ende folgen.
Wer kann beantragen?
Es können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelpersonen, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens zwei Jahren freischaffend tätig sind, ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Fördersumme für die Wiederaufnahmeförderung ist auf 6.000 Euro pro Theater/Einzelkünstler*inn und Antragsrunde begrenzt. Die Mindestförderung liegt bei 2.000 Euro. Die beantragte Fördersumme ist dabei auf volle Hunderterbeträge zu runden.
Es können in einem Antrag mehrere Aufführungstermine von Wiederaufnahmen einer Produktion an verschiedenen Veranstaltungsorten gefördert werden. Wiederaufnahmen können nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. werden ausschließlich Wiederaufnahmen gefördert, die erst nach der Bekanntgabe der Bewilligung (Fördermittelzusage) stattfinden.
Gefördert werden können:
- Honoraranteil von 400,- Euro pro künstlerisches Personal pro Probewoche
- Honoraranteil von 300,- Euro pro technisches Personal oder Assistenz pro Aufführung (maximal 3 Aufführungen)
- Fahrtkosten Personal/Logistik lt. Landesreisekostengesetz
- Übernachtungskosten lt. Landesreisekostengesetz
- Anteilige Kosten für die Spielstätten maximal 900 Euro pro Antrag
Die Empfehlung des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste (BFDK) zur Honoraruntergrenze sind bei der Kalkulation der Personalkosten zu beachten.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Es wird empfohlen, dass Drittmittelgeber (Stiftungen, Sponsoren, Öffentliche Mittel) Bestandteil der Antragsstellung sind. Eine Kofinanzierung aus weiteren Haushaltsmitteln des Landes Baden-Württemberg ist unter bestimmten Umständen ausgeschlossen. Konkrete Fragen hierzu richten Sie bitte unter Nennung des Drittmittelgebers und Förderprogramms per Mail an antrag@laftbw.de.
Aufführungstermine einer Wiederaufnahme, für die der Förderantrag gestellt wird, dürfen vor der Förderentscheidung weder in Online- noch in Printmedien beworben werden. Außerdem dürfen vor der Bewilligung von Landesmitteln (d.h. vor Erhalt des Bewilligungsbescheids) keine Verträge abgeschlossen werden.
Welche Voraussetzungen für den Fördermittelerhalt müssen eingehalten werden?
- Die Prüfung der Anträge erfolgt gemäß den folgenden formalen Kriterien:
- Antragsberechtigung
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinien
- Verwendung der vorgegebenen Antragsvorlagen (KuF)
- Angemessene Honorare nach der aktuellen Empfehlung des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste (BFDK) sind einzuhalten.
- Honorare für Selbstständige sind bei der Künstlersozialkasse Verwerter abgabepflichtig, sofern die jeweiligen Beteiligten, bedingt durch die zu Grunde liegende Rechtsform, auch gleichberechtigte Gesellschafter*innen des produzierenden Unternehmens sind. Die Feststellung der Verwerter Abgabepflicht kann mit der Abgabe des Antrags nicht vom LaFT BW e.V. überprüft werden, sondern obliegt der Verantwortung des Antragsstellenden. Die KSK-Abgabe kann bei der Antragsstellung im Kosten- und Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
- Die bewilligten Mittel müssen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) verwendet werden.
Dies bedeutet, dass der Zuwendungsempfangende zumutbare Reduzierungen von Ausgaben und Kosten (z. B. Stornierungen) im Wege der allgemeinen Schadensminderungspflicht zu prüfen und soweit möglich umzusetzen hat.
Welche Fristen bestehen?
Die Antragsfristen werden vom LaFT BW e.V. in Absprache mit dem MWK festgelegt und sind verbindlich.
Die Fördermittel werden nach Antragseingang vergeben, unter Einhaltung der in den Richtlinien genannten formalen Kriterien.
Der Antragseingang wird nach dem im System automatisch erfassten Übermittlungszeitpunkt gespeichert und festgelegt. Ein Einfluss auf die Reihenfolge besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel.
Ab dem 2. Juni 2025 um 10 Uhr bis zum 3. Juni um 23:59 Uhr können die Anträge für die Wiederaufnahmeförderung über die digitale Antragsverwaltung eingereicht werden. Zur Vorbereitung der Antragstellung kann das Dokument „Antragsmuster zum Ausfüllen“ und „Vorlage Kostenfinanzierungsplan mit Hilfestellung zum Ausfüllen“ (siehe Downloade Dokumente) genutzt werden. Der Antrag in der digitalen Antragsverwaltung ist erst im oben genannten Antragszeitraum freigeschaltet, bearbeitbar und absendbar.
Aufgrund des begrenzten Etats der Wiederaufnahmeförderung werden erfahrungsgemäß mehr Anträge abgelehnt als genehmigt. Eine Warteliste wird nicht geführt.
Der Bewilligungszeitraum ist
vom 01.07 des Antragsjahrs bis zum 30.06. des Folgejahres.
Eine Bestätigung über die Antragstellung erhalten Sie direkt nach dem Antragseingang an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse. Haben Sie keine E-Mail erhalten? Dann prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner.
Bitte beachten Sie: Eine Bestätigung der Antragstellung stellt keine Bewilligung Ihres Antrags dar!
Antragstellung – So funktioniert´s
1. Registrierung für die digitale Antragsverwaltung
Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsverfahren in der digitalen Antragsverwaltung. Eine Registrierung für eine Nutzerkonto ist notwendig. Die in der Registrierung angegeben Daten werden automatisch in jedes Antragsformular übernommen.
Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.
2. Zuschuss beantragen
Antragstellung
Eine Anleitung zur Antragstellung sowie eine Vorlage für das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.
Direkt zur digitalen Antragsverwaltung
Bestandteile der Bewerbung
- online abgesendeter Antrag über die digitale Antragsverwaltung
- Kostenfinanzierungplan (bitte verwenden Sie ausschließlich unsere Vorlage)
3. Fördermittelvergabe
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel.
Mit einer Fördermittelentscheidung kann üblicherweise innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung gerechnet werden. Es kann in Einzelfällen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Die Fördermittel werden nach Antragseingang vergeben, unter Einhaltung der in den Richtlinien genannten formalen Kriterien (siehe Voraussetzungen für den Fördermittelerhalt.) Der Antragseingang wird nach dem im System automatisch erfassten Übermittlungszeitpunkt gespeichert und festgelegt. Ein Einfluss auf die Reihenfolge besteht nicht.
Den Status Ihres Antrags können Sie in der digitalen Antragsverwaltung einsehen. Bitte sehen Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Erhalt eines Bewilligungsbescheides nicht mit dem Vorhaben beginnen sollten. Andernfalls kann der Zuwendungsbescheid nach Nr. 10.1 der ANBest-P ganz oder teilweise widerrufen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Zuschuss erhalten
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis unter Download Dokumente.
Mittelabruf
Der Zuschuss kann – in maximal zwei Teilbeträgen – ausbezahlt werden. Für die Auszahlung ist eine Mittelabrufformular auszufüllen und zu unterschreiben und zusammen mit einem aktualisierten Kostenfinanzierungsplan vorzulegen. Der im Mittelabruf angeforderte Auszahlungsbetrag muss nach Nr. 1.4 der ANBest-P, innerhalb von drei Monaten für die zuwendungsfähigen Ausgaben verwendet werden. Der gesamt bewilligte Zuschuss kann 3 Monate vor dem Premierentermin vollständig ausgezahlt werden.
Der Mittelabruf ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.
WICHTIG: Der Mittelabruf muss vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Auszahlungstermin gestellt werden.
Verwendungsnachweis
Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist gegenüber dem LaFT BW e.V. in der in Nr. 6 ANBest-P festgelegten Form spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts (Premiere) nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, dem Veranstalterfragebogen und einem zahlenmäßigen Nachweis der verwendeten Mittel.
Das Führen einer Belegliste wird empfohlen. In der Vorlage des Kostenfinanzierungsplan steht eine Belegliste zur Verfügung.
Dem zahlenmäßigen Nachweis müssen alle finanziellen Zuwendungen, Einnahmen und Ausgaben entsprechend dem zugrunde gelegten Kosten- und Finanzierungsplan erfolgen und Abweichungen begründet werden.
Alle das Projekt betreffenden Belege sind über den Zeitraum von 10 Jahren sorgfältig aufzubewahren und bei einer Nachprüfung geordnet vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis ist über das digitale Förderportal einzureichen.
Datenschutzhinweis
Mit dem Einreichen eines Antrags wird dem LaFT BW e.V. die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die zur Abwicklung des Antragsverfahrens sowie einer eventuellen Förderung erforderlich sind, erteilt. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.
Download Dokumente
Hilfestellungen:
- Hinweise für Registrierung zur digitalen Antragsverwaltung
- Hinweise zur Antragstellung in der digitalen Antragsverwaltung
- Infoblatt: Was passiert nach Antragsstellung? (Mittelabruf, Verwendunsgnachweis, Fristen im Überblick)
Zur Antragstellung:
- Muster Antragsformular zum Ausfüllen
- Vorlage Kostenfinanzierungsplan mit Hilfestellung zum Ausfüllen
Weiteres:
Beratung
Die Antragstellung und -beratung sowie die Fördermittelvergabe ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg.
Bei Fragen zu den genannten Grundsätzen, Richtlinien oder zur Antragstellung schauen Sie sich bitte unsere Anleitungen und Vorlagen an.
Zudem bieten wir digitale Beratungsangebote an – die Termine finden Sie hier (Verweis Events Webseite). Bitte melden Sie sich vorab an, da die Plätze begrenzt sind.
Sollten Sie in unseren Anleitungen keine Antwort auf Ihre Frage finden, informieren Sie sich bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag nicht aus formalen Gründen abgelehnt wird.
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 - 14.00 Uhr telefonisch unter 07221-922 97 -00. Bei Nichterreichbarkeit oder außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie Ihre Anfrage oder Rückrufwunsch mit Angabe Ihres Namens und einer Telefonnummer gerne an info@laftbw.de richten.
Erfahrungsgemäß ist die Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle aufgrund eines hohen Telefonaufkommens zwei Wochen vor der Antragsfrist sehr eingeschränkt und es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte informieren Sie sich aus diesem Grund frühzeitig.
Weitere Angebote
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