Wiederaufnahmeförderung
Die Fördermittel für dieses Förderprogramm sind in diesem Jahr bereits ausgeschöpft. Derzeit können keine neuen Anträge bewilligt werden.
Das Land Baden-Württemberg fördert seit dem Jahr 2012 die Wiederaufnahme von Produktionen, um zu ermöglichen, dass eine möglichst hohe Anzahl an Aufführungen zustande kommen kann. Viele Produktionen können mangels Raum oder finanziellen Mitteln nur 4 bis 5 Mal aufgeführt werden. So ist es erfreulich, wenn sich nach ein paar Monaten doch die Gelegenheit bietet, eine mit viel Aufwand erstellte Produktion nochmals aufzuführen.
Die Wiederaufnahme von Produktionen kann nur gefördert werden:
- Wenn zwischen der letzten Aufführung und dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme 4 Monate verstrichen sind
- Mindestens 6 Monate nach der offiziellen Premiere
- Höchstens 18 Monate nach der offiziellen Premiere
Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor der Wiederaufnahme in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. eingegangen sein.
Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, solange finanzielle Mittel hierfür vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die maximal Förderung pro Einzelkünstler/Gruppe beträgt jährlich 6.000,00 €.
Bei Fragen zur Antragsstellung, können Sie sich in der Geschäftsstelle melden.
Anträge für das Folgejahr können erst am November gestellt werden.
Alle Unterlagen sind per Mail einzureichen.
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