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Energiepreispauschale für Soloselbständige

Soloselbständige erhalten ebenfalls die Energiepreispauschale von 300 Euro (der Betrag ist steuerpflichtig!): sie wird über die Steuererklärung abgezogen. Wer vorsteuerpflichtig ist und Vorsteuer quartalsweise anmeldet, kann die Pauschale bereits 2022 in Anspruch nehmen, wer erst 2023 seine Steuererklärung für 2022 abgibt, erhält die Pauschale im kommenden Jahr. Die ausführliche Gesetzeslage findet sich beim Bundesfinanzministerium, eine kurze und einfache Erläuterung hat die Südwestpresse veröffentlicht.