Der Energiefonds Kultur fördert nun auch Probenräume und Fundi, wenn sie zu Kultureinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft gehören oder wenn die Antragsteller*in eine kontinuierliche Grundfinanzierung, überwiegend von der öffentlichen Hand getragen, vorweisen kann. Letzteres bedeutet, dass Minimum 51% der Grundfinanzierung von der öffentlichen Hand kommen sollten. Dies umfasst institutionelle Förderungen, Basisförderungen und Strukturförderungen.