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Digitale Antragstellung Gastspielförderung, Aufführungsförderung und Wiederaufnahmeförderung ab 15. Januar 2024 möglich

Wie ihr schon wisst, haben wir unser Antragsverfahren digitalisiert, um den Antragsprozess für alle Beteiligten effizienter und einfacher zu gestalten. Wir starten somit nachhaltiger und ressourcenschonender in eine neue Antragsphase.

Seit Mitte Oktober ist die Online-Antragstellung für die Förderprogramme Projektförderung, Konzeptionsförderung und Regionale Festivals online verfügbar. Die Antragsfrist dieser Programme ist der 15. November. Für das digitale Beratungsgebot könnt ihr euch hier noch schnell anmelden.

 

NEU: Gastspielförderung, Aufführungsförderung und Wiederaufnahmeförderung 2024

Die Antragstellung wird für die Förderprogramme Gastspielförderung, Aufführungsförderung und Wiederaufnahmeförderung ab 2024 umgestellt. In Anlehnung an die bereits bestehenden Online-Antragsverfahren, wird für das kommende Jahr eine Antragstellung in allen Förderlinien über die digitale Antragsverwaltung stattfinden.

Infoveranstaltungen zu den Änderungen ab 2024 werden für den Dezember und Januar geplant, die Termine werden Ende November veröffentlicht.

Das Vergabeverfahren in der Gastspielförderung, Aufführungsförderung und Wiederaufnahmeförderung findet weiterhin nach Antragseingang statt. Um für alle Antragstellenden die gleichen Voraussetzungen zu ermöglichen, ist eine Antragstellung erst nach den Infoveranstaltungen ab dem 15. Januar möglich. Anträge können gestellt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

WICHTIG: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Antragsformulare der vergangenen Jahre zukünftig nicht mehr verwendet werden können. Bereits eingereichte Anträge für 2024 zu den Förderprogrammen Gastspielförderung, Aufführungsförderung und Wiederaufnahmeförderung, die bis zum 15. Januar bei uns in der Geschäftsstelle eingehen, müssen nochmals ab dem 15. Januar über die digitale Antragstellung beantragt werden.