Förderprogramme im Überblick

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg (LaFT BW) e.V. ist die öffentlich anerkannte Interessenvertretung der freien darstellenden Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Der LaFT BW fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.

Grundsätzlich können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelpersonen, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens 2 Jahren freischaffend professionell tätig sind und ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten. Professionell bedeutet hauptberuflich freischaffend in der Darstellenden Kunst tätig sind und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich damit bestreiten.

Die Förderschwerpunkte dienen der Orientierung der Antragsteller. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik verdeutlichen sie vorrangige Ziele für die Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg.

  • Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die kulturelle Entwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg stärken.
  • Projekte, die dem künstlerischen Austausch auf Bundesebene dienen, insbesondere Projekte, die künstlerische Ausstrahlung über das Land Baden-Württemberg hinaus haben.
  • Projekte im Rahmen der Kooperation bestehender Theater, Initiativen und Institutionen mit dem Ziel der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.

Alle nötigen Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie nachfolgend.

Projektförderung

Antragsfristen
◦ 15. November, 23.59 Uhr
◦ 15. Mai, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Projekte mit künstlerischer Qualität, Originalität und Modellcharakter, die Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in BW geben. Förderung ausschließlich für die Zeit ab Produktionsbeginn bis Generalprobe. Kein festgelegter maximaler Förderbetrag.

Weitere Informationen zur Projektförderung

Projektförderung "Kulturelle Bildung"

Antragsfristen
◦ 15. Mai, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Mit der Projektförderung „Kulturelle Bildung“ sollen herausragende Projekte auf dem Gebiet der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren aus Baden-Württemberg gefördert werden. Die Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen KünstlerInnen und Kulturschaffenden mit ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und LehrerInnen sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs- und Kinder- und Jugendeinrichtungen in Baden-Württemberg basieren. Kein festgelegter maximaler Förderbetrag.

Weitere Informationen zur Projektförderung "Kulturelle Bildung"

 

Konzeptionsförderung

Antragsfristen
◦ 15. November, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Dreijahres-Konzeption mit mindestens 3 Projekten, von denen mindestens eines pro Kalenderjahr zur Aufführung kommen muss. Die Projekte sollen sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung und besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Zeitgenössischen Tanz sein.

Weitere Informationen zur Konzeptionsförderung

Regionale Festivals

Antragsfristen
◦ 15. November, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Ambitionierte regionale Festivals der Freien professionellen Tanz- und Theaterszene mit fester regionaler Verankerung und qualitativ hochwertigen Produktionen von freier Tanz- und Theaterschaffender aus BW, die auch ein Publikum außerhalb von Ballungsgebieten erreichen oder das Freie Theater in der jeweiligen Kommune eines Ballungsgebietes einer größeren Anzahl von Zuschauern näherbringen. Kein festgelegter maximaler Förderbetrag.

Weitere Informationen zur den Regionalen Festivals

Gastspielförderung

Antragstellung
Restmittelvergabe 16. Juli 2025, 10.00 Uhr bis 17. Juli 2025, 23.59 Uhr 

Was wird gefördert?
Anteilig Honorare für Gastspielauftritte, außerhalb der Ballungsgebiete (empfohlene Entfernung Veranstaltungsort zum Sitz des gastierenden Theaters über 10 Kilometer zurückgelegte Strecke, einfache Fahrt mit dem PKW). 

Weitere Informationen zur Gastspielförderung

Aufführungsförderung

Antragstellung
ab 15. Januar möglich.

Was wird gefördert?
Es können ausschließlich die 5. bis 9. Aufführung in Baden-Württemberg bis höchstens 6 Monate nach der offiziellen Premiere gefördert werden. Projekte mit einem Augenmerk auf die künstlerische Qualität und Leistung, die Strukturförderung und Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum und kooperative künstlerische Elemente wie spartenübergreifende Zusammenarbeit und die Kooperation mit Kultureinrichtungen.

Weitere Informationen zur Aufführungsförderung

Wiederaufnahmeförderung

Antragstellung
02. Juni 2025, 10.00 Uhr bis zum 03. Juni, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Die Wiederaufnahme von Produktionen über den ersten Produktionszeitraum hinweg. Die Wiederaufnahme einer Produktion ist gegeben, wenn zwischen der letzten Aufführung und dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme 4 Monate verstrichen sind und die offizielle Premiere vor mindestens 6 (höchstens 18) Monaten stattgefunden hat. Projekte mit einem Augenmerk auf die künstlerische Qualität und Leistung, kooperative künstlerische Elemente, die Strukturförderung und Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum, die Erschließung neuer Publikumsgruppen sowie die faire Bezahlung/Anpassung an Mindestgage.

Weitere Informationen zur Wiederaufnahmeförderung

Maßnahmenförderung für Fortbildungen, Seminare und Weiterbildungen

Antragstellung
ab 15. Januar möglich. 

Was wird gefördert?
Teilnahmegebühren für künstlerische Fortbildungen oder Seminare können bis zu 50% (höchstens 500,00 Euro) bezuschusst werden.

Weitere Informationen zur Maßnahmenförderung für Fortbildungen, Seminare und Weiterbildungen)

Beratung

Die Antragstellung und -beratung sowie die Fördermittelvergabe ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg.

Bei Fragen zu den genannten Grundsätzen, Richtlinien oder zur Antragstellung schauen Sie sich bitte unsere Anleitungen und Vorlagen an.

Zudem bieten wir digitale Beratungsangebote an – die Termine finden Sie hier (Verweis Events Webseite). Bitte melden Sie sich vorab an, da die Plätze begrenzt sind.

Sollten Sie in unseren Anleitungen keine Antwort auf Ihre Frage finden, informieren Sie sich bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag nicht aus formalen Gründen abgelehnt wird.

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 - 14.00 Uhr telefonisch unter 07221-922 97 -00. Bei Nichterreichbarkeit oder außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie Ihre Anfrage oder Rückrufwunsch mit Angabe Ihres Namens und einer Telefonnummer gerne an info@laftbw.de richten. 

Erfahrungsgemäß ist die Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle aufgrund eines hohen Telefonaufkommens zwei Wochen vor der Antragsfrist sehr eingeschränkt und es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte informieren Sie sich aus diesem Grund frühzeitig.

Weitere Angebote

Sie wollen an unserem digitalen Beratungsangebot teilnehmen ? Dann melden Sie sich direkt online an. 

21.10.25 | 14.00 bis 15.30 Uhr
 Digitale Inforveranstaltung: Antragstellung Projektförderung, Regionale Festivals und Konzeptionsförderung 2026

23.10.25 | 14.00 bis 15.30 Uhr
 Digitale Inforveranstaltung: Antragstellung Projektförderung, Regionale Festivals und Konzeptionsförderung 2026

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Warum werden Anträge abgelehnt ?

Sowohl bei Juryentscheidungen als auch bei anderen Vergabeverfahren kann es vorkommen, dass förderfähige Anträge aufgrund der begrenzten Mittel nicht bewilligt werden. Die Ablehnung erfolgt auf Basis der geltenden Vergaberichtlinien.

Warum gibt es eine Mindestsumme bei der Antragstellung?

Die Festlegung der Mindestsumme dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands und soll gewährleisten, dass möglichst viele Antragstellende eine Förderung erhalten können. Die Höhe der Summe soll außerdem gewährleisten, dass die Förderung eine relevante Wirkung hat.

Wie erhalte ich Benachrichtigung über den Stand meines Antrags?

Über die digitale Antragsplattform werden bei Statusänderungen (Bewilligung, Ablehnung, Rückfragen) automatisch Antworten aus dem System an die im Antrag hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die automatisierten Mails ermöglichen eine Ihnen schnelle Rückmeldung zum Stand Ihres Antrags und sind direkt mit dem Antragsportal verlinkt. Für individuelle Rückfragen steht das Team der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Warum ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt?

Die Zunahme der Anfragen und des Beratungsbedarfs erfordert eine Priorisierung der Aufgaben. Wir arbeiten im Rahmen der Ressourcen an weiteren und alternativen Kontaktmöglichkeiten.

Bei Fragen zu den Richtlinien oder zur Antragstellung nutzen Sie bitte unsere Anleitungen und Vorlagen.

Zudem bieten wir digitale Beratungsangebote an – die Termine finden Sie hier. Bitte melden Sie sich vorab an, da die Plätze begrenzt sind.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage in unseren Anleitungen finden, erreichen Sie das Team der Geschäftsstelle telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 - 14.00 Uhr unter 07221-922 97 -00. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail mit der Bitte um Rückruf und einem Zeitfenster, in dem Sie erreichbar sind an info@laftbw.de. Wir melden uns bei Ihnen zurück.

Geförderte Projekte 2025

Projektförderung*
(1. Vergaberunde 2025, Antragsfrist 15.11.2024 ; *HINWEIS: Daten 2.Vergaberunde, Antragsfrist 15.05.2025 ausstehend) 

Regionales Festival
(Vergaberunde 2025, Antragsfrist 15.11.2024) 

Konzeptionsförderung
(Vergaberunde 2025, Antragsfrist 15.11.2024 inkl. laufende Förderungen Vorjahre)

Gastspielförderung**
(Vergaberunde 2025, Antragsfrist 15.01.2025 - **HINWEIS: Vorläufige Übersicht,Restmittelvergaben lt. Richtlinien im Jahresverlauf möglich.) 

Aufführungsförderung**
(Vergaberunde 2025, Antragsfrist 15.01.2025 - **HINWEIS: Vorläufige Übersicht,Restmittelvergaben lt. Richtlinien im Jahresverlauf möglich.)