Förderprogramme
Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert seit 1997 im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.
Grundsätzlich können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelkünstler, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens 2 Jahren freischaffend professionell tätig sind und ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten. Professionell bedeutet, dass Künstlerinnen und Künstler hauptberuflich freischaffend in der Darstellenden Kunst tätig sind und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich (mehr als 50%) damit bestreiten.
Die Förderschwerpunkte des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende dienen der Orientierung der Antragsteller. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik verdeutlichen sie vorrangige Ziele für die Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg.
- Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die kulturelle Entwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg stärken.
- Projekte, die dem künstlerischen Austausch auf Bundesebene dienen, insbesondere Projekte, die künstlerische Ausstrahlung über das Land Baden-Württemberg hinaus haben.
- Projekte im Rahmen der Kooperation bestehender Theater, Initiativen und Institutionen mit dem Ziel der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.
Unter den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie die dazugehörigen Antragsfristen, Richtlinien, Anträge und Verwendungsnachweise.