Förderprogramme im Überblick

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg (LaFT BW) e.V. ist die öffentlich anerkannte Interessenvertretung der freien darstellenden Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Der LaFT BW fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.

Grundsätzlich können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelpersonen, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens 2 Jahren freischaffend professionell tätig sind und ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten. Professionell bedeutet hauptberuflich freischaffend in der Darstellenden Kunst tätig sind und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich damit bestreiten.

Die Förderschwerpunkte dienen der Orientierung der Antragsteller. Im Sinne einer aktiven Förderpolitik verdeutlichen sie vorrangige Ziele für die Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg.

  • Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die kulturelle Entwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg stärken.
  • Projekte, die dem künstlerischen Austausch auf Bundesebene dienen, insbesondere Projekte, die künstlerische Ausstrahlung über das Land Baden-Württemberg hinaus haben.
  • Projekte im Rahmen der Kooperation bestehender Theater, Initiativen und Institutionen mit dem Ziel der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.

Alle nötigen Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie nachfolgend.

Beratung

Haben Sie Fragen zum Förderprogramm ? Wir sind für Sie da und informieren Sie gerne! 
Bitte sprechen Sie uns bei Unsichherheiten oder Fragen frühzeitig vor dem Stichtag an, um zu verhindern, dass Ihr Antrag aus formalen Gründen abgelehnt werden muss.

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 - 14.00 Uhr telefonisch unter 07221-922 97 -00. Bei Nichterreichbarkeit oder außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie Ihre Anfrage oder Rückrufwunsch mit Angabe Ihres Namens und einer Telefonnummer gerne an info@laftbw.de richten. 

Die Antragstellung und -beratung sowie die Fördermittelvergabe ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V..

Projektförderung

Antragsfristen
◦ 15. November, 23.59 Uhr
◦ 15. Mai, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Projekte mit künstlerischer Qualität, Originalität und Modellcharakter, die Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in BW geben. Förderung ausschließlich für die Zeit ab Produktionsbeginn bis Generalprobe. Kein festgelegter maximaler Förderbetrag.

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Konzeptionsförderung

Antragsfristen
◦ 15. November, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Dreijahres-Konzeption mit mindestens 3 Projekten, von denen mindestens eines pro Kalenderjahr zur Aufführung kommen muss. Die Projekte sollen sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung und besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Zeitgenössischen Tanz sein.

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Regionale Festivals

Antragsfristen
◦ 15. November, 23.59 Uhr

Was wird gefördert?
Ambitionierte regionale Festivals der Freien professionellen Tanz- und Theaterszene mit fester regionaler Verankerung und qualitativ hochwertigen Produktionen von freier Tanz- und Theaterschaffender aus BW, die auch ein Publikum außerhalb von Ballungsgebieten erreichen oder das Freie Theater in der jeweiligen Kommune eines Ballungsgebietes einer größeren Anzahl von Zuschauern näherbringen. Kein festgelegter maximaler Förderbetrag.

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