Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachfolgend wollen wir Euch die ersten Informationen zum neu eingerichteten Kulturfonds-Energie-des Bundes zusenden.
In u. a. Verlinkungen könnt Ihr nachlesen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.
Wichtiger Hinweis: Der Kulturfonds Energie richtet sich an Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter. Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie Soloselbstständige gehören nicht zur Zielgruppe des Förderprogramms, sofern sie nicht selbst Veranstalter sind.
Laut Information des BKM können Anträge ab sofort als Entwurf angelegt werden. Sobald die Antragstellung möglich ist, werden Antragsteller, die bereits einen Entwurf angelegt haben, informiert. Der Antrag kann dann abschließend versendet werden. Fragen zur Antragstellung können an die Hotline (s. Link) des BKM gerichtet werden.
Berlin, den 26.01.2023. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt und die erste Rate (375 Mio. Euro ) der Mittel freigegeben. Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteuren in Anspruch genommen werden.
Für die Umsetzung wird es erforderlich sein, sich wiederum auf einer Registrierungsplattform zu registrieren. Die Registrierungsplattform wird voraussichtlich ab Mitte Februar zur Verfügung stehen. Sie hält auch Fragen und Antworten zur Berechnungsgrundlage und Antragstellung bereit. Der Mehrbedarf kann rückwirkend bei den Ländern beantragt werden, die für die Abwicklung zuständig sein werden.
Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent. Für Kulturveranstaltende sind Pauschalen geplant. Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.
Gefördert wird der Mehrbedarf einer Kultureinrichtung an Energiekosten. Der förderfähige Mehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ermittelt. Bei Industriekunden von Gas und Strom beträgt der förderfähige Verbrauch 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Damit wird das Einsparziel von 20 bzw. 30 Prozent an Energiekosten mit berücksichtigt.
https://www.kulturfonds-energie.de/index.html
Die Aufnahme der Auftakt-Infosession Kulturfonds Energie des Bundes vom 13. Juni 2023 ist nun online auf dem Youtube Kanal von Kreativ Kultur Berlin.
Hier geht es direkt zum Video: https://youtu.be/ei-5LU_-0-g
Detaillierte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Kulturfonds des Bundes Energie findet Ihr in den FAQ: https://www.kulturfonds-energie.de/faq
Spezifische Fragen sind mit der kostenfreien Service-Hotline unter der 0800 6645685 zu besprechen. Die Hotline ist montags – freitags von 9:00 – 17:30 Uhr erreichbar. Zudem ist die Service Hotline auch per Mail erreichbar service@kulturfonds-energie.de.