Ausschreibungen

Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

Fristen:

für das Folgejahr: bis zum 30.9. (Eingangsstempel)

für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31.3. (Eingangsstempel)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Es kann eine Förderung von bis zu EUR 20.000 vergeben werden. Die Förderung erfolgt als Zuschus. Mehr Infos hier.