Fortbildung/Seminare
Die Fördermittel für dieses Förderprogramm sind in diesem Jahr bereits ausgeschöpft. Derzeit können keine neuen Anträge bewilligt werden.
Teilnahmegebühren für künstlerische Fortbildungen oder Seminare können bis zu 50% (höchstens 500,00 Euro) bezuschusst werden. Ausdrücklich davon ausgeschlossen sind therapeutische oder pädagogische Fortbildungen/Seminare. Zusätzlich können Reisekosten sowie Übernachtungskosten gefördert werden. Bitte beachten Sie hier die Angaben im Antrag auf Maßnahmenförderung. Die Abrechnung erfolgt nach den eingereichten Originalbelegen.
Der Antrag kann nur von professionellen Freien Tanz- und Theaterschaffenden oder Einzelkünstlern, die eine mindestens zweijährige künstlerische Tätigkeit im Tanz- oder Theaterbereich nachweisen können, ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten, gestellt werden. Professionell bedeutet, dass Künstlerinnen und Künstler hauptberuflich freischaffend in den Darstellenden Künsten tätig sind und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich (mehr als 50%) damit bestreiten.
Der Zuschussantrag muss mindesten 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn ausgefüllt und unterschrieben, mit zusätzlichen Informationen zur Fortbildung, in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. eingegangen sein.
Bei Fragen zur Antragsstellung, können Sie sich in der Geschäftsstelle melden.
Anträge für das Folgejahr können erst am November gestellt werden.
Alle Unterlagen sind per Mail einzureichen.
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