Projektförderung
Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert seit 1997 im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.
Die Projektförderung wird ausschließlich für die Produktionserstellung bis zur Premierenreife gewährt. Somit sind Kosten oder Einnahmen für die Premiere oder nachfolgende Aufführungen nicht Bestandteil des Antrags. Es gibt keinen festgelegten maximalen Förderbetrag. Der Antrag muss jedoch neben einer schlüssigen Projektbeschreibung ein ausgewogenes Finanzierungskonzept beinhalten.
Die geförderten Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg geben. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.
!Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die neue Honoraruntergrenzen-Empfehlung des Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK)!
https://darstellende-kuenste.de/aktuelles/neue-honoraruntergrenze-fuer-freischaffende-akteurinnen-den-darstellenden
Die Antragsfristen sind verbindlich. Anträge für Projektförderungen können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. November oder 15. Mai, 24.00 Uhr online eingereicht werden. Eine Anleitung zur Online-Antragsstellung mit einer Zusammenfassung der häufigsten Fragen finden sie hier.
Nachträglich eingereichte Dokumente können wir aus technischen Gründen nicht den Anträgen beifügen. Die Anträge werden der Projektjury so zur Verfügung gestellt, wie sie eingereicht worden sind. Bei doppelt eingereichten Anträgen gilt der zuletzt eingereichte Antrag.
Gegen Ende der Ausschreibungsfrist kann es zu kurzzeitigen Überlastungen des Systems führen. Zu spät eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Online-Antragstellung Projektförderung
Die vom Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. bewilligten Mittel, unterliegen den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Landes.
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens 2 Wochen vor Antragsfrist) in der Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten.
Formulare nach Bewilligung
Formulare Antragstellung
Neue Honoraruntergrenzen-Empfehlung des BFDK
https://darstellende-kuenste.de/aktuelles/neue-honoraruntergrenze-fuer-freischaffende-akteurinnen-den-darstellenden
Alle Unterlagen, bis auf den Verwendungsnachweis, sind per Mail einzureichen.
* Damit Sie beschreibbare PDF-Formulare (Mittelabruf und Verwendungsnachweis) problemlos ausfüllen, bearbeiten und speichern können, sollte es auf dem Computer heruntergeladen und gespeichert werden. Verwenden Sie grundsätzlich zum Ausfüllen immer den kostenlos zur Verfügung gestellten Adobe Acrobat Reader.