Projektförderung

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg (LaFT BW) e.V. ist die öffentlich anerkannte Interessenvertretung der freien darstellenden Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Der LaFT BW fördert seit 1997 im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.

 


Die geförderten Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg geben. 


Über die Förderung entscheidet aufgrund künstlerischer Aspekte eine unabhängige Jury nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit.
Weitere Informationen zur Jury finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe des Zuschusses ab 2.000 Euro
  • antragsberechtigt sind professionelle freie Tanz- und Theaterschaffende mit Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg
  • gefördert wird die Produktionserstellung bis zur Premierenreife
  • die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsverwaltung

Richtlinien zur Antragstellung

Was wird gefördert?

Die Projektförderung wird für die Produktionserstellung bis zur Premierenreife gewährt. Kosten oder Einnahmen für die Premiere oder nachfolgende Aufführungen sind nicht Bestandteil der Förderung.

Öffentliche Generalproben, Vorpremieren und/oder Premieren der jeweiligen Projekte müssen in Baden-Württemberg stattfinden. Abweichungen von dieser Regel können vom LaFT BW e.V. auf Beantragung hin genehmigt werden. Bei Koproduktionen mit Freien Theatern oder Spielstätten in anderen Bundesländern können öffentliche Generalproben, Vorpremieren und/oder Premieren auch dort stattfinden, sofern gewährleistet ist, dass auch in Baden-Württemberg Aufführungen in entsprechender Anzahl (mindestens drei) und adäquatem Rahmen mit Medienpräsenz geplant sind.

Wer kann beantragen?

Es können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelkünstler, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens zwei Jahren freischaffend professionell tätig sind und ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten. Künstler*innen müssen hauptberuflich freischaffend in der Darstellenden Kunst tätig sein und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich damit bestreiten.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Mindestförderung beträgt 2.000,00 Euro. Zur Orientierung können für die Höhe der beantragten Landesförderung circa 50% der Gesamtprojektkosten angesetzt werden. Die beantragte Fördersumme ist dabei auf volle Hunderterbeträge zu runden. Es gibt keinen festgelegten maximalen Förderbetrag. 

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.

Es wird vorausgesetzt, dass Drittmittelgeber (Stiftungen, Sponsoren, Öffentliche Mittel) Bestandteil der Antragsstellung sind. Eine Kofinanzierung aus weiteren Haushaltsmitteln des Landes Baden-Württemberg ist unter bestimmten Umständen ausgeschlossen. Konkrete Fragen hierzu richten Sie bitte unter Nennung des Drittmittelgebers und Förderprogramms per Mail an antrag@laftbw.de.   

Ein Projekt kann nur einmal in einem Förderprogramm des LaFT BW pro Haushaltsjahr beantragt werden. Eine parallele Antragsstellung desselben Vorhabens ist nicht zulässig.

Welche Voraussetzungen für den Fördermittelerhalt müssen eingehalten werden?

  • Die Prüfung der Anträge erfolgt gemäß den folgenden formalen Kriterien:
    • Antragsberechtigung
    • Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinien
    • Verwendung der vorgegebenen Antragsvorlagen
  • Bei der Kostenkalkulation für Proben- und Aufführungshonorare muss die Honorarempfehlungen der Bundesverbände und -initiativen berücksichtigt werden.
  • Der Antragstellende sowie Kooperationspartner im Rahmen des beantragten Projektes verpflichtet sich, einen respektvollen, diskriminierungsfreien und sensiblen Umgang mit allen Beteiligten zu pflegen und eine klare kinder- und jugendschutzorientierte Haltung einzunehmen.
  • Die bewilligten Mittel müssen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) verwendet werden.
  • Dies bedeutet, dass der Zuwendungsempfangende zumutbare Reduzierungen von Ausgaben und Kosten (z. B. Stornierungen) im Wege der allgemeinen Schadensminderungspflicht zu prüfen und soweit möglich umzusetzen hat.
  • Honorare für Selbstständige sind bei der Künstlersozialkasse Verwerter abgabepflichtig, sofern die jeweiligen Beteiligten, bedingt durch die zu Grunde liegende Rechtsform, auch gleichberechtigte Gesellschafter*innen des produzierenden Unternehmens sind. Die Feststellung der Verwerter Abgabepflicht kann mit der Abgabe des Antrags nicht vom LaFT BW e.V. überprüft werden, sondern obliegt der Verantwortung des Antragsstellenden. Die KSK-Abgabe kann bei der Antragsstellung im Kosten- und Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

Welche Fristen bestehen?

Die Antragsfristen werden vom LaFT BW e.V. in Absprache mit dem MWK festgelegt und sind verbindlich.

Die Vergabe der Projektförderung erfolgt jährlich in zwei Antragsrunden.

Vergaberunde Antragsfrist zum 15. Mai des laufenden Geschäftsjahres:

  • Der Bewilligungszeitraum ist
    vom 15.07. des Antragsjahrs bis zum 31.06. des Folgejahres.

Vergaberunde Antragsfrist zum 15. November des laufenden Geschäftsjahres:

  • Der Bewilligungszeitraum ist
    vom 15.01. bis zum 31.12. des folgenden Antragsjahrs. 

Anträge für Projektförderungen „Kulturelle Bildung“ können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. Mai, 23.59 Uhr online eingereicht werden. Eine Bestätigung über die Antragstellung erhalten Sie direkt nach dem Antragseingang an die im Nutzerkonto hinterlege E-Mailadresse. Haben Sie keine E-Mail erhalten? Dann prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner. Sollten Sie keine E-Mail empfangen haben, melden Sie sich bitte umgehend in der Geschäftsstelle unter antrag@laftbw.de.

Antragstellung – So funktioniert´s

1. Registrierung für die digitale Antragsverwaltung

Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsverfahren in der digitalen Antragsverwaltung. Eine Registrierung für eine Nutzerkonto ist notwendig. Die in der Registrierung angegeben Daten werden automatisch in jedes Antragsformular übernommen.

Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.

2. Zuschuss beantragen

Antragstellung
Eine Anleitung zur Antragstellung sowie eine Vorlage für das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.

Direkt zur digitalen Antragsverwaltung

Anträge, die bei einer vorhergehenden Antragsrunde schon einmal eingereicht wurden, dürfen nicht ein weiteres Mal in gleicher Form eingereicht werden. Eine erneute Einreichung ist in diesem Fall nur nach einer Überarbeitung möglich.

Bestandteile des Antrags:

  • online abgesendeter Antrag über die digitale Antragsverwaltung
  • Kostenfinanzierungplan (Vorlage LaFT BW ist zu verwenden)

3. Fördermittelvergabe

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel.

Die Jurysitzung für das Vergabeverfahren findet in der Regel vier bis sechs Wochen nach dem festgelegten Stichtag statt. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt die Beurteilung der eingereichten Anträge durch eine Fachjury, die die Anträge nach künstlerischen Aspekten bewertet. Die Entscheidung zur Förderung der Anträge wird dabei auf Grundlage einer einfachen Mehrheit der Projektjury getroffen. Mit der Fördermittelentscheidung können Sie zeitnah (in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen) im Anschluss an die Jurysitzung bis Ende Juni rechnen. Bitte sehen Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Erhalt eines Bewilligungsbescheides nicht mit dem Vorhaben beginnen sollten. Andernfalls kann der Zuwendungsbescheid nach Nr. 10.1 der ANBest-P ganz oder teilweise widerrufen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Zuschuss erhalten

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis unter Download Dokumente.

Mittelabruf

Der Zuschuss kann – in maximal zwei Teilbeträgen – ausbezahlt werden. Für die Auszahlung ist eine Mittelabrufformular auszufüllen und zu unterschreiben und zusammen mit einem aktualisierten Kostenfinanzierungsplan vorzulegen. Der im Mittelabruf angeforderte Auszahlungsbetrag muss nach Nr. 1.4 der ANBest-P, innerhalb von drei Monaten für die zuwendungsfähigen Ausgaben verwendet werden . Der gesamt bewilligte Zuschuss kann 3 Monate vor dem Premierentermin vollständig ausgezahlt werden.

Der Mittelabruf ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.

WICHTIG: Der Mittelabruf muss vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Auszahlungstermin gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist gegenüber dem LaFT BW e.V. in der in Nr. 6 ANBest-P festgelegten Form spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts (Premiere) nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der verwendeten Mittel.

Das Führen einer Belegliste wird empfohlen. In der Vorlage des Kostenfinanzierungsplan steht eine Belegliste zur Verfügung.

Dem zahlenmäßigen Nachweis müssen alle finanziellen Zuwendungen, Einnahmen und Ausgaben entsprechend dem zugrunde gelegten Kosten- und Finanzierungsplan erfolgen und Abweichungen begründet werden.

Alle das Projekt betreffenden Belege sind über den Zeitraum von 10 Jahren sorgfältig aufzubewahren und bei einer Nachprüfung geordnet vorzulegen.

Der Verwendungsnachweis ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.

Datenschutzhinweis

Mit dem Einreichen eines Antrags wird dem LaFT BW e.V. die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die zur Abwicklung des Antragsverfahrens sowie einer eventuellen Förderung erforderlich sind, erteilt. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Download Dokumente

Beratung

Die Antragstellung und -beratung sowie die Fördermittelvergabe ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg.

Bei Fragen zu den genannten Grundsätzen, Richtlinien oder zur Antragstellung schauen Sie sich bitte unsere Anleitungen und Vorlagen an.

Zudem bieten wir digitale Beratungsangebote an – die Termine finden Sie hier (Verweis Events Webseite). Bitte melden Sie sich vorab an, da die Plätze begrenzt sind.

Sollten Sie in unseren Anleitungen keine Antwort auf Ihre Frage finden, informieren Sie sich bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag nicht aus formalen Gründen abgelehnt wird.

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 - 14.00 Uhr telefonisch unter 07221-922 97 -00. Bei Nichterreichbarkeit oder außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie Ihre Anfrage oder Rückrufwunsch mit Angabe Ihres Namens und einer Telefonnummer gerne an info@laftbw.de richten. 

Erfahrungsgemäß ist die Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle aufgrund eines hohen Telefonaufkommens zwei Wochen vor der Antragsfrist sehr eingeschränkt und es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte informieren Sie sich aus diesem Grund frühzeitig.

Weitere Angebote

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22.05.25 | 14.00 bis 15.30 Uhr
Digitale Infoveranstaltung: Offene Fragerunde zur Antragstellung Wiederaufnahmeförderung

21.10.25 | 14.00 bis 15.30 Uhr
 Digitale Inforveranstaltung: Antragstellung Projektförderung, Regionale Festivals und Konzeptionsförderung 2026

23.10.25 | 14.00 bis 15.30 Uhr
 Digitale Inforveranstaltung: Antragstellung Projektförderung, Regionale Festivals und Konzeptionsförderung 2026