Konzeptionsförderung

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg (LaFT BW) e.V. ist die öffentlich anerkannte Interessenvertretung der freien darstellenden Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Der LaFT BW fördert seit 2009 im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projektekonzeptionen der Freien Tanz- und Theaterszene. Die Konzeptionsförderung ist ein weiteres, wichtiges Förderinstrumentarium für professionelle Freie Theater in Baden-Württemberg, die den Tanz- und Theaterschaffenden Planungssicherheit für die Weiterentwicklung ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit ermöglichen soll.

Antragstellung ab dem 15. Oktober möglich.

Die Konzeptionsförderung ist auf drei Jahre angelegt. Sie soll die Förderung von herausragenden Gruppen ermöglichen, die durch mehrjährige erstklassige Arbeit ihre Qualität bereits unter Beweis gestellt haben.


Über die Förderung entscheidet aufgrund künstlerischer Aspekte eine unabhängige Jury nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit.
Weitere Informationen zur Jury finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeweils 30.000 € werden jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren (insgesamt 90.000 €) vergeben
  • antragsberechtigt sind professionelle freischaffende Künstler*innen mit Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg
  • mindestens eine Aufführung pro Kalenderjahr
  • die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsverwaltung

Richtlinien zur Antragstellung

Was wird gefördert?

Die Dreijahres-Konzeption muss mindestens 3 Projekte beinhalten. Voraussetzung ist hierbei, dass jährlich mindestens eine Produktion realisiert werden muss. Im Ausnahmefall können jedoch auch Anträge gefördert werden, deren Realisierung mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Eine Projektförderung ist im Zeitraum der Konzeptionsförderung nicht möglich.

Die einzelnen Projekte sollen sich, entsprechend den Kriterien der Einzelprojektförderung, vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung und besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Zeitgenössischen Tanz sein.

Wer kann beantragen?

Es können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelkünstler, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens zwei Jahren freischaffend professionell tätig sind und ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten. Künstler*innen müssen hauptberuflich freischaffend in der Darstellenden Kunst tätig sein und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich damit bestreiten.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Höhe des maximal beantragbaren Jahreszuschusses beläuft sich auf 30.000 € pro Kalenderjahr. Insgesamt werden über 3 Jahre, 90.000 € bewilligt. Zur Orientierung können für die Höhe der beantragten Landesförderung circa 50% der Gesamtprojektkosten angesetzt werden.

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Es wird vorausgesetzt, dass Drittmittelgeber (Stiftungen, Sponsoren, Öffentliche Mittel) Bestandteil der Antragsstellung sind. Eine Kofinanzierung aus weiteren Haushaltsmitteln des Landes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen für den Fördermittelerhalt müssen eingehalten werden?

  • Angemessene Honorare nach den aktuellen Empfehlungen der Bundesverbände sind einzuhalten.
  • Honorare für Selbstständige sind bei der Künstlersozialkasse Verwerter abgabepflichtig, sofern die jeweiligen Beteiligten, bedingt durch die zu Grunde liegende Rechtsform, auch gleichberechtigte Gesellschafter*innen des produzierenden Unternehmens sind. Die Feststellung der Verwerter Abgabepflicht kann mit der Abgabe des Antrags nicht vom LaFT BW e.V. überprüft werden, sondern obliegt der Verantwortung des Antragsstellenden. Die KSK-Abgabe kann bei der Antragsstellung im Kosten- und Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
  • Die bewilligten Mittel müssen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) verwendet werden.
    Dies bedeutet, dass der Zuwendungsempfangende zumutbare Reduzierungen von Ausgaben und Kosten (z. B. Stornierungen) im Wege der allgemeinen Schadensminderungspflicht zu prüfen und soweit möglich umzusetzen hat.

Welche Fristen bestehen?

Die Antragsfristen werden vom LaFT BW e.V. in Absprache mit dem MWK festgelegt und sind verbindlich.

Die Vergabe der Konzeptionsförderung erfolgt jährlich in einer Vergaberunde.

Vergaberunde zum 15. November: Projektbeginn frühstens 15. Januar des Folgejahrs, spätester Premierentermin 31. Dezember

Anträge für Konzeptionsförderung können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. November, 23.59 Uhr online eingereicht werden.
Eine Bestätigung über die Antragstellung erhalten Sie direkt nach dem Antragseingang an die im Nutzerkonto hinterlege E-Mailadresse. Haben Sie keine E-Mail erhalten? Dann prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner.

Antragstellung – So funktioniert´s

1. Registrierung für die digitale Antragsverwaltung

Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsverfahren in der digitalen Antragsverwaltung. Eine Registrierung für eine Nutzerkonto ist notwendig. Die in der Registrierung angegeben Daten werden automatisch in jedes Antragsformular übernommen.

Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.

2. Zuschuss beantragen

Antragsstellung
Eine Anleitung zur Antragstellung sowie eine Vorlage für das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.

Direkt zur digitalen Antragsverwaltung

Anträge, die bei einer vorhergehenden Antragsrunde schon einmal eingereicht wurden, dürfen nicht ein weiteres Mal in gleicher Form eingereicht werden. Eine erneute Einreichung ist in diesem Fall nur nach einer Überarbeitung möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Erhalt eines Bewilligungsbescheides nicht mit dem Vorhaben beginnen sollten.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 

Bestandteile der Bewerbung

  • online abgesendeter Antrag über die digitale Antragsverwaltung
  • Kostenfinanzierungplan

        

3. Fördermittelvergabe

Die Jurysitzung findet etwa vier bis sechs Wochen nach dem Stichtag statt. Mit der Fördermittelentscheidung können Sie im Anschluss an die Jurysitzung bis Ende Dezember rechnen.

4. Zuschuss erhalten

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis unter Download Dokumente.

Mittelabruf

Der bewilligte Jahreszuschuss kann – in maximal zwei Teilbeträgen – ausbezahlt werden. Für die Auszahlung ist eine Mittelabrufformular auszufüllen und zu unterschreiben und zusammen mit einem aktuellen Kostenfinanzierungsplan vorzulegen. Der im Mittelabruf angeforderte Auszahlungsbetrag muss innerhalb von drei Monaten für die zuwendungsfähigen Ausgaben verwendet werden. Der gesamt bewilligte Zuschuss kann 3 Monate vor dem Premierentermin vollständig ausgezahlt werden.

Der Mittelabruf ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.

WICHTIG: Der Mittelabruf sollte vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Auszahlungstermin gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts (Premiere) nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der verwendeten Mittel.

Das Führen einer Belegliste wird empfohlen. In der Vorlage des Kostenfinanzierungsplan steht eine Belegliste zur Verfügung.

Dem zahlenmäßigen Nachweis müssen alle finanziellen Zuwendungen, Einnahmen und Ausgaben entsprechend des zugrunde gelegten Kosten- und Finanzierungsplans erfolgen und Abweichungen begründet werden.

Der Verwendungsnachweis ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.

Datenschutzhinweis

Mit dem Einreichen eines Antrags wird dem LaFT BW e.V. die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die zur Abwicklung des Antragsverfahrens sowie einer eventuellen Förderung erforderlich sind, erteilt. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Download Dokumente

Beratung

Wenn Sie Fragen zu den vorhergehend aufgeführten Grundsätzen und Richtlinien oder zur Antragstellung haben, informieren Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg, um zu verhindern, dass Ihr Antrag aus formalen Gründen eventuell abgelehnt werden muss.

Die Antragstellung und -beratung sowie die Fördermittelvergabe ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg.

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 - 14.00 Uhr telefonisch unter 07221-922 97 -00. Bei Nichterreichbarkeit oder außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie Ihre Anfrage oder Rückrufwunsch mit Angabe Ihres Namens und einer Telefonnummer gerne an info@laftbw.de richten.