Projektförderung "Kulturelle Bildung"

Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg (LaFT BW) e.V. ist die öffentlich anerkannte Interessenvertretung der freien darstellenden Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Der LaFT BW fördert seit 2009 im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene auf dem Gebiet der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren aus Baden-Württemberg.

Antragstellung ab dem 15. April möglich.

Mit der Projektförderung „Kulturelle Bildung“ sollen herausragende Projekte auf dem Gebiet der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren aus Baden-Württemberg gefördert werden. Die Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen KünstlerInnen und Kulturschaffenden mit ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und LehrerInnen sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs- und Kinder- und Jugendeinrichtungen in Baden-Württemberg basieren.


Über die Förderung entscheidet aufgrund künstlerischer Aspekte eine unabhängige Jury nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit.
Weitere Informationen zur Jury finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe des Zuschusses ab 2.000 Euro
  • antragsberechtigt sind professionelle freie Tanz- und Theaterschaffende mit Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg
  • gefördert wird die Produktionserstellung bis zur Premierenreife
  • die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragstellung

Richtlinien zur Antragstellung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte mit innovativen Ansätzen, die zur Weiterentwicklung der Freien Theaterszene in Baden-Württemberg auf dem Gebiet der kulturellen Bildung beitragen. Beteiligte Kinder, Jugendliche, junge oder ältere Erwachsene oder Senioren sollen aktiv in die Vorbereitung- und Produktionsprozesse einbezogen werden und künstlerisch eingeständig an der Umsetzung mitwirken können. Wünschenswertes Ziel wäre es, insbesondere Menschen an den Projekten zu beteiligen, die erschwert Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben.

Die Projektförderung „Kulturelle Bildung“ wird für die Produktionserstellung bis zur Premierenreife gewährt. Kosten oder Einnahmen für die Premiere oder nachfolgende Aufführungen sind nicht Bestandteil der Förderung, d.h. Eintrittseinnahmen sind nicht Bestandteil des Kostenfinanzierungsplans.

Öffentliche Generalproben, Vorpremieren und/oder Premieren der jeweiligen Projekte müssen in Baden-Württemberg stattfinden. Abweichungen von dieser Regel können vom LaFT BW e.V. auf Beantragung hin genehmigt werden. Bei Koproduktionen mit Freien Theatern oder Spielstätten in anderen Bundesländern können öffentliche Generalproben, Vorpremieren und/oder Premieren auch dort stattfinden, sofern gewährleistet ist, dass auch in Baden-Württemberg Aufführungen in entsprechender Anzahl (mindestens drei) und adäquatem Rahmen mit Medienpräsenz geplant sind.

Wer kann beantragen?

Es können nur professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelkünstler, GbRs, Vereine, GmbHs etc.) gefördert werden, die seit mindestens zwei Jahren freischaffend professionell tätig sind und ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben sowie vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten. Künstler*innen müssen hauptberuflich freischaffend in der Darstellenden Kunst tätig sein und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich damit bestreiten.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Mindestförderung beträgt 2.000,00 Euro. Zur Orientierung können für die Höhe der beantragten Landesförderung circa 50% der Gesamtprojektkosten angesetzt werden. Es gibt keinen festgelegten maximalen Förderbetrag.

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.

Es wird vorausgesetzt, dass Drittmittelgeber (Stiftungen, Sponsoren, Öffentliche Mittel) Bestandteil der Antragsstellung sind. Eine Kofinanzierung aus weiteren Haushaltsmitteln des Landes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen für den Fördermittelerhalt müssen eingehalten werden?

  • Angemessene Honorare nach den aktuellen Empfehlungen der Bundesverbände sind einzuhalten.
  • Honorare für Selbstständige sind bei der Künstlersozialkasse Verwerter abgabepflichtig, sofern die jeweiligen Beteiligten, bedingt durch die zu Grunde liegende Rechtsform, auch gleichberechtigte Gesellschafter*innen des produzierenden Unternehmens sind. Die Feststellung der Verwerter Abgabepflicht kann mit der Abgabe des Antrags nicht vom LaFT BW e.V. überprüft werden, sondern obliegt der Verantwortung des Antragsstellenden. Die KSK-Abgabe kann bei der Antragsstellung im Kosten- und Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
  • Die bewilligten Mittel müssen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) verwendet werden.
    Dies bedeutet, dass der Zuwendungsempfangende zumutbare Reduzierungen von Ausgaben und Kosten (z. B. Stornierungen) im Wege der allgemeinen Schadensminderungspflicht zu prüfen und soweit möglich umzusetzen hat.

Welche Fristen bestehen?

Die Antragsfristen werden vom LaFT BW e.V. in Absprache mit dem MWK festgelegt und sind verbindlich.

Die Vergabe der Projektförderung „Kulturelle Bildung“ erfolgt jährlich in einer Vergaberunde.

Vergaberunde Stichtag zum 15. Mai: Projektbeginn frühestens 15. Juli des Antragsjahrs, spätester Premierentermin 30. Juni des Folgejahres.

Anträge für Projektförderungen „Kulturelle Bildung“ können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. Mai, 23.59 Uhr online eingereicht werden. Eine Bestätigung über die Antragstellung erhalten Sie direkt nach dem Antragseingang an die im Nutzerkonto hinterlege E-Mailadresse. Haben Sie keine E-Mail erhalten? Dann prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner.

Antragstellung – So funktioniert´s

1. Registrierung für die digitale Antragsverwaltung

Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsverfahren in der digitalen Antragsverwaltung. Eine Registrierung für eine Nutzerkonto ist notwendig. Die in der Registrierung angegeben Daten werden automatisch in jedes Antragsformular übernommen.

Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.

2. Zuschuss beantragen

Antragstellung

Eine Anleitung zur Antragstellung sowie eine Vorlage für das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Download Dokumente.

Direkt zur digitalen Antragsverwaltung

Anträge, die bei einer vorhergehenden Antragsrunde schon einmal eingereicht wurden, dürfen nicht ein weiteres Mal in gleicher Form eingereicht werden. Eine erneute Einreichung ist in diesem Fall nur nach einer Überarbeitung möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Erhalt eines Bewilligungsbescheides nicht mit dem Vorhaben beginnen sollten.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bestandteile der Bewerbung

  • online abgesendeter Antrag über die digitale Antragsverwaltung
  • Kostenfinanzierungplan

3. Fördermittelvergabe

Die Jurysitzung findet vier bis sechs Wochen nach dem Stichtag statt. Mit der Fördermittelentscheidung können Sie im Anschluss an die Jurysitzung bis Ende Juni rechnen.

4. Zuschuss erhalten

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zum Mittelabruf und Verwendungsnachweis unter Download Dokumente.

Mittelabruf

Der Zuschuss kann – in maximal drei Teilbeträgen – ausbezahlt werden. Für die Auszahlung ist eine Mittelabrufformular auszufüllen und zu unterschreiben und zusammen mit einem aktuellen Kostenfinanzierungsplan vorzulegen. Der im Mittelabruf angeforderte Auszahlungsbetrag muss innerhalb von drei Monaten für die zuwendungsfähigen Ausgaben verwendet werden. Der gesamt bewilligte Zuschuss kann 3 Monate vor dem Premierentermin vollständig ausgezahlt werden.

Der Mittelabruf ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.

WICHTIG: Der Mittelabruf sollte vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Auszahlungstermin gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts (Premiere) nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der verwendeten Mittel.

Das Führen einer Belegliste wird empfohlen. In der Vorlage des Kostenfinanzierungsplan steht eine Belegliste zur Verfügung.

Dem zahlenmäßigen Nachweis müssen alle finanziellen Zuwendungen, Einnahmen und Ausgaben entsprechend des zugrunde gelegten Kosten- und Finanzierungsplans erfolgen und Abweichungen begründet werden.

Der Verwendungsnachweis ist über die digitale Antragsverwaltung einzureichen.

Datenschutzhinweis

Mit dem Einreichen eines Antrags wird dem LaFT BW e.V. die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die zur Abwicklung des Antragsverfahrens sowie einer eventuellen Förderung erforderlich sind, erteilt. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Download Dokumente

Beratung

Wenn Sie Fragen zu den vorhergehend aufgeführten Grundsätzen und Richtlinien oder zur Antragstellung haben, informieren Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg, um zu verhindern, dass Ihr Antrag aus formalen Gründen eventuell abgelehnt werden muss.

Die Antragstellung und -beratung sowie die Fördermittelvergabe ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg.

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 - 14.00 Uhr telefonisch unter 07221-922 97 -00. Bei Nichterreichbarkeit oder außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie Ihre Anfrage oder Rückrufwunsch mit Angabe Ihres Namens und einer Telefonnummer gerne an info@laftbw.de richten.